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SG Detmold, 13.03.2008 - S 6 SO 49/08 ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit um die Übernahme der Bestattungskosten für einen verstorbenen Ehegatten; Sofortige Realisierbarkeit als Voraussetzung für eine Verweisung des Hilfesuchenden auf anderweitige Ersatzansprüche hinsichtlich der Bestattungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Bestattungskosten sind vorläufig vom Sozialhilfeträger zu übernehmen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bestattungskosten sind vorläufig vom Sozialhilfeträger zu übernehmen - Behörde darf Hilfesuchenden nicht auf Ersatzansprüche verweisen - Vor Bestattung muss eine Hilfesuchende nicht evtl. Ersatzansprüche gegen den Sohn des Verstorbenen realisieren
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Hamburg, 07.08.2006 - L 4 B 390/06
Auszug aus SG Detmold, 13.03.2008 - S 6 SO 49/08
Vorläufig sind die Kosten der Bestattung, auch unter Berücksichtigung eines eventuellen Anspruchs der Antragstellerin gegen den Sohn des Verstorbenen in voller Höhe zu übernehmen, da die noch nicht durchgeführte Bestattung ein einheitlicher Vorgang darstellt (LSG Hamburg, Beschluss vom 07.08.2006, Az.: L 4 B 390/06 ER SO).